Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht für Honorarlehrkräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen beschlossen. Diese Regelung bleibt bis Ende 2026 in Kraft: In dieser Zeit können Lehrkräfte, die einen Honorarvertrag abgeschlossen haben, als Selbständige weiterbeschäftigt werden, auch wenn bei einer Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) herauskommt, dass sie scheinselbständig seien.