Die VHS-Dozent*innen-Vertretung und ver.di haben am 30.3.2020 das „Rundschreiben IV Nr. 29/2020“ der Senatsverwaltung für Finanzen erhalten. Es ist erfreulich, dass die Erwartungen der Dozent*innen im Großen und Ganzen erfüllt werden: „die Weiterzahlung [kommt] grundsätzlich nur für bereits vertraglich gebundene Honorarkräfte in Betracht“, aber auch „Ausnahmsweise werden diesen auch Honorarkräfte gleichgestellt, deren Dienstleistung durch bereits festgelegte organisatorische Maßnahmen wie z.B. Termine und Veranstaltungspläne vorgesehen und eingeplant war und bereits vorvertragliche Bindungen eingegangen wurden. „
Da leider einige Formulierungen unklar sind, bemühen sich die VHS-Dozent*innen-Vertretung und ver.di in den kommenden Tagen um Klärungen.