Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verlangte seit Mitte Juli von den VHS-Kursleitenden und den Musikschullehrer*innen, dass sie unterschreiben, es werde grundsätzlich kein Honorar oder Ausfallhonorar fällig, „wenn die jeweils gültige SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung den Präsenzunterricht (am Tag eines Kurses/Unterrichts) verbieten bzw. nicht zulassen“. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Finanzsenator, wie vom 14. März bis 30. Juni geschehen, ermöglicht, dass die Dozent*innen Ausfallzahlungen erhalten können oder das BAMF Ausfallmittel durch SodEG (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz) bereitstellt, hätten die Dozent*innen in Friedrichshain-Kreuzberg leer ausgehen. Eine solche Verzichtserklärung wurde nur von dieser Berliner VHS verlangt.
Die Verpflichtung, diesen Verzicht zu unterschreiben, wurde am 10.08.20 von der Bildungsstadträtin und der Leiterin des Amtes für Weiterbildung und Kultur zurückgenommen. Der öffentliche Druck hat anscheinend was bewirkt.