Am 4.6..2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Antrag „Mehr soziale Sicherheit für Volkshochschuldozent*innen“ angenommen. Damit wurde der Senat aufgefordert, mit der für die Dozent*innen der Berliner Volkshochschulen zuständigen Gewerkschaft eine Rahmenvereinbarung zur tarifvertragsähnlichen sozialen Absicherung auf Landesebene abzuschließen. Hierbei geht es um die Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Dozent*innen. Der Berliner Senat, also die Landesregierung, hat dem Abgeordnetenhaus am 27.10.2020 darüber Bericht erstattet. Diesen Bericht ist enttäuschend und unschlüssig. Um dagegen zu protestieren, werden die VHS-Dozent*innen aufgefordert, an einige Berliner Politiker*innen zu schreiben. Diese Aktion läuft bis Diestag den 1.12.2020.
Der Senat lehnt jede weitergehende soziale Absicherung für arbeitnehmerähnliche Dozent*innen ab.
Wie die Parlamentarier fordern die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung und ver.di den Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Elternzeit, Pflegezeit und Krankheit und auf Erhalt des Unterrichtsvolumens sowie Ausgleichsregelungen bei Verdienstminderung. Die etwa 900 arbeitnehmerähnlichen Dozent*innen arbeiten hauptberuflich und meist jahrelang für die Berliner Volkshochschulen und leisten mehr als 60 % der VHS-Unterrichtsstunden.
Am 24. und 25.11.2020 haben die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung und ver.di den Bildungssprecherinnen und den Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen, dem Regierenden Bürgermeister Müller, dem Finanzsenator Kollatz und der Bildungssenatorin Scheeres einen Brief geschrieben, um gegen den Senatsbericht zu protestieren und unsere fundierten Argumente darzulegen.
Der Bericht des Senats darf nicht das Ende der Forderungen der VHS-Dozent*innen bedeuten. Daher bitten die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung und ver.di die Abgeordneten, ihren VHS-Beschluss als NICHT erledigt zu betrachten.