Quarantäne-Ausfall und pandemiebedingter Kursabbruch

Von | 10. Dezember 2020
Hier werden einige Infos zum Quarantäne-Ausfall und pandemiebedingten Kursabbruch zusammengefasst.
Mehr ist im Schreiben der Berliner Senatsbildungsverwaltung vom 2.12.2020 an die Berliner VHS-Dozent*innenvertretung und ver.di.
 
1. Bei einer „behördlich“ angeordneten Quarantäne kann ein*e Dozent*in einen Antrag auf Entschädigung bei der Senatsverwaltung für Finanzen stellen. Das soll auch gelten, wenn die VHS uns in Quarantäne schicken – ohne eine Mitteilung vom Gesundheitsamt. Die Bildungsverwaltung meinte, ja. Also probieren.
 
2. Selbstbetreuung eines Kindes aufgrund behördlicher Schließung oder Betretungsverbot einer Betreuungseinrichtung. Hier gilt eventuell ein Entschädigungsanspruch.
 
3. Pandemiebedingter Kursabbruch oder Kursabsage (z.B. Sportkurse)
Hier gibt es nichts vom Senat oder der VHS, es sei denn, man macht online weiter.
 
4. Für Soloselbstständige gilt die Novemberhilfe des Bundes. Und voraussichtlich bald auch eine Dezemberhilfe.
Also bei Bedarf beantragen.