Das Arbeitsgericht hat auch in der zweiten Instanz die Klage unserer Kollegin Inez* abgewiesen und festgestellt, dass VHS-Dozent*innen mit ihrer abgestimmten Kursplanung keinerlei vertragliche Bindungen eingehen, selbst klare mündliche, gar per E-Mail getroffene Vereinbarungen oder auch die (früher übliche) namentliche Nennung im VHS-Programm können der im öffentlichen Dienst gebotenen „Schriftform“ nicht genügen.
Daher muss jetzt der Senat die Honorarverträge endlich rechtlich absichern. Anscheinend „kann“ ein Gericht nicht heilen, was die Politik bislang versäumt hat.
Wir – die VHS-Dozent*innenvertretung und ver.di – sind jedoch zuversichtlich, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am kommenden Mittwoch, den 17.02. den Senat weiter dazu anhalten wird, hier schnellstens eine mit der Gewerkschaft geschlossene Rahmenvereinbarung zu treffen.
Erwähnenswert
+ war der Zeitungsartikel vom Vortag des Gerichtstermins, http://www.neues-deutschland.de/artikel/1148059.volkshochschulen-jahrelang-nur-kurzvertraege.html
+ Unsere Aktion (gut mit Fotos dokumentiert) im Schnee vor dem Arbeitsgericht, https://www.vhs-tarifvertrag.de/wordpress/?p=1861
+ Das Interview mit dem RBB-Kamera-Team von Minute 9.00 bis 9.50