!! wichtig: BSG-Urteil schafft große Unsicherheit für Lehrkräfte

Von | 20. Mai 2024

zunächst gebündelt 5 Punkte zu dem für uns alle extrem wichtigen Thema des Urteils bezüglich abhängiger Beschäftigung an Volkshoch- und Musikschulen, und danach der Versuch, etwas ausführlicher den Stand der Dinge für alle Kolleg:innen transparenter zu machen.
1. Die Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2022 zur abhängigen Beschäftigung eine Musikschullehrerin sind derzeit tatsächlich große Rechtsunsicherheit für die Kolleg:innen – sowie erhebliche Verwirrung und Verunsicherung bei VHS-Leitungen, Senat und Bezirksverwaltungen.
2. Wir als eure Berliner Dozent:innenvertretung versuchen derzeit mit allen Kräften, Kontakte in die Politik und die zuständigen Gremien von Senat und Bezirken aufzubauen, damit wir als die beruflich existenziell davon Betroffenen angehört werden und wir unsere Kompetenz und Perspektive einbringen können – was uns nach dem Erwachsenenbildungsgesetz rechtlich auch zusteht.
3. Die Infomations-„politik“ der einzelnen Volkshochschulen gegenüber ihren Kursleitenden ist sehr unterschiedlich, von kryptisch-verunsichernden Schreiben bis hin zur fast völligen Funkstille.
4. Die faktische Situation bezüglich neuer Honorarverträgen für das laufende und das kommende Semester ist momentan nicht an allen Volkshochschulen gleich. Soweit uns bekannt ist, hat das Bundessozialgerichtsurteil bislang Auswirkungen an vier Volkshochschulen: Reinickendorf, Steglitz- Zehlendorf, Neukölln und Treptow-Kopenick. Viele Kollegen an anderen Volkshochschulen sind nicht darüber im Bilde, dass etwas im Busch ist.
5. Bitte schreibt uns, wenn ihr konkret als Kursleitende bereits davon betroffen seid und euch anstehende Honorarverträge verweigert wurden oder dies euch individuell angekündigt wurde.

hier die ausführliche Zusammenfassung