Die Berliner VHS-Dozent:innenvertretung informiert, dass viele Kolleg:innen sich gefragt haben, ob es dieses Jahr zum 1.8.24 eine Honorarerhöhung gibt. Die Antwort ist NEIN. Sieht man von der winzigen Anpassung an die erhöhte Krankenversicherung für diejenigen, die Zuschüsse bekommen von 0,2 % ab.
Wir haben uns im Berliner Abgeordnetenhaus sehr für eine Inflationsausgleichzahlung für VHS-Dozent:innen eingesetzt, die für Angestellte des Landes Berlin im Tarifabschluss Ende 2023 federführen mit ver.di – vereinbart wurde.
Normalerweise werden Tarifabschlüsse im Folgejahr auf uns übertragen. Doch der 2023 vereinbarte Inflationsausgleich als Einmal-Zahlung gilt laut Senat nicht für uns, da er „nicht tabellenwirksam“ sei. Im Gegensatz zu prozentualen Erhöhungen im Tarifabschluss der Länder, die aber erst 2024 greifen. Im Folgejahr 2025 werden wir erst gesichert höhere Honorare erhalten.
So lautet die Stellungnahme der Berliner Senatsverwaltung für Bildung vom 20.6.24 zu unseren Nicht-Erhöhungen an der VHS für 2024:
„Mit dem aktuellen Tarifabschluss für den TV-L wurde für das Jahr 2023 keine Veränderung des Tabellenentgeltes vereinbart. Daraus folgt, dass auch die Honorare im VHS-Bereich zum 01. August 2024 sich nicht verändern werden. Mit dem Tarifabschluss vereinbarte, nicht auf das Tabellenentgelt wirksame Einmalzahlungen werden nicht für die Honorare im VHS Bereich herangezogen. Eine zusätzliche, freiwillige Zahlung an die VHS Kursleitenden wird aktuell allerdings geprüft.“
Mit anderen Worten: Der im letzten Jahr erzielte Inflationsausgleich für den öffentlichen Dienst der Länder muss laut Senat nicht auf uns umgelegt werden. Auch wenn der Senat sich noch ein Hintertürchen aufhält, dies doch noch zu tun.
Aus diesem Grund haben wir die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus gebeten, dazu eine schriftliche Anfrage zu stellen.
Dazu wurden dem Senat am 3. Juni 2024 von den Linken folgende Fragen vorgelegt:
1. Welche konkreten rechtlichen oder haushälterischen Fragen sind aktuell Gegenstand der Prüfung? Nach welchen Kriterien wird die Prüfung durchgeführt?
2. Wie lautet das Ergebnis der Prüfung bzw. wann soll dieses vorliegen?
3. Falls der Senat sich gegen die Gewährung einer freiwilligen Einmalzahlung entscheidet, wie erklärt er, dass ausgerechnet eine sozial nur unzureichend abgesicherte Gruppe wie die der VHS-Dozent*innen keinen Inflationsausgleich erhält und damit schlechter behandelt wird als anderen Beschäftigten des Landes Berlin? Wie lässt sich dieser Vorgang mit den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbaren, in denen festgehalten ist, dass der Senat die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Volkshochschulen „weiter verbessern“ wird?
4. Auf welchen Betrag würden sich die Kosten für Inflationsausgleichszahlungen für VHS-Dozent*innen belaufen, wenn deren Höhe analog zu den im Rahmen des aktuellen TV-L-Abschlusses für die Tarifbeschäftigten des Landes vorgesehenen Einmalzahlungen festgesetzt wird?
Inzwischen liegt auch die Antwort des Senats vor.
Kurz zusammengefasst lautet sie:
Ob der Senat sich zu einer freiwilligen Einmalzahlung für die VHS-Dozent*innen entscheidet, hänge von der Finanzierbarkeit einer solchen im Rahmen des bestehenden Haushalts ab. Diese werde geprüft, aber mit einem Ergebnis sei nicht vor Oktober 2024 zu rechnen.
Natürlich geben wir uns mit dieser Antwort nicht zufrieden. Es ist auch eine Angelegenheit der Gerechtigkeit. Gerade wir als prekär arbeitende Gruppe dürfen von dem Inflationsausgleich nicht ausgeschlossen werden. Lasst uns gemeinsam auf unserer Jahres-Vollversammlung nach der Sommerpause überlegen, wie wir weiter dafür kämpfen können.