Mehr Honorar ab August 2025 – aber keine Inflationsausgleichsprämie

Von | 17. Dezember 2024

Diese beiden Nachrichten erhielt die Berliner VHS-Dozent:innen-Vertretung im Gespräch mit der Senatsbildungsverwaltung am 12.12.2024

1. Honorar-Erhöhung
Ab dem 01.08.2025 erhalten Berliner VHS-Sprachdozent:innen und andere Kursleitende in der Honorargruppe 1.2 – 42,95 € pro UE – plus Zuschläge für Arbeitnehmerähnliche.

(Derzeit 41 €). Das entspricht laut Bildungsverwaltung des Senats einer Erhöhung von 4,76 Prozent. Die prozentuale Erhöhung gilt entsprechend auch für andere VHS-Honorargruppen.

Diese Erhöhung basiert auf den Tarifvereinbarungen mit den Gewerkschaften (auch ver.di) für die Angestellten des Landes Berlin für das Jahr 2024. Für VHS-Dozent:innen werden diese Abschlüsse gemäß der Berliner VHS-Ausführungsvorschriften jeweils im folgenden Jahr zum 1. August nachvollzogen.
 

2. Keine Inflationsausgleichsprämie

Berliner VHS-Dozent:innen werden 2024/2025 keine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Diese war ebenfalls im letzten Tarifabschluss für Angestellte vereinbart worden – für die Jahre 2023/24.

Die Begründung des Senats: Die Inflationsausgleichsprämie stehe uns als Freiberufler:innen rechtlich nach den Berliner VHS-Ausführungsvorschriften nicht zu, da sie als Einmalzahlung kein „tarifliches Entgelt“ und damit nicht „tabellenwirksam“ sei, also in den Entgelt-Tabellen keine folgenden Erhöhungen bewirkt. Der Senat wolle in der unsicheren Lage nach dem Herrenberg-Urteil „kein neues Instrument“ durch eine freiwillige Zahlung einführen, die uns Selbstständige näher an den Angestelltenstatus bringen könnte.