VHS-Tarifvertrag? Mitglied werden!
- Wir brauchen eine demokratische Legitimation. Wenn innerhalb einer Belegschaft etwa die Hälfte gewerkschaftlich organisiert ist, können wir guten Gewissens behaupten, einen Verhandlungsauftrag zu haben.
- Wir brauchen Geld, um Tarifverhandlungen führen zu können. Tarifverhandlungen sind teuer und zeitaufwändig. Gespräche, Verhandlungen, Versammlungen, das Erstellen von Flugblättern sind notwendig, es fallen Kosten an für Aktionen. Geld, das bereits organisierte Kolleg*innen durch ihren Gewerkschaftsbeitrag zur Verfügung stellen; etwa 6 – 15 Euro im Monat für VHS-Dozent*innen. Ohne diese Beiträge keine Gewerkschaftsarbeit! Ohne Gewerkschaftsarbeit keine Tarifverträge!
- Fairness untereinander. Wenn nur einige wenige die Gewerkschaft mit ihrem Beitrag und Engagement unterstützen, ist das nicht fair.
- Es bedarf arbeits- und sozialrechtlicher Kompetenzen, um Tarifverträge verhandeln zu können. Gewerkschaftssekretär*innen haben diese Kompetenzen. Sie unterstützen die Forderungsfindung und Formulierung und den Verhandlungsablauf und steuern ihr Know how bei der Planung und Durchführung von Aktionen bei.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass wir einen guten VHS-Tarifvertrag mit guten Honoraren und guten Arbeitsbedingungen durchsetzen können.
Tarifverhandlungen mit dem Senat werden wir einfordern, wenn gut die Hälfte der VHS-Dozent*innen (bei ca. 600 arbeitnehmerähnlichen) gewerkschaftlich organisiert ist.
Dann können wir wirklich auf Augenhöhe und im Namen der Dozent*innen verhandeln. Der Senat hat sich zwar verpflichtet, mit uns zu verhandeln. Aber nur wenn wir auf unsere eigene Stärke bauen, können wir angemessene Honorarhöhen und mehr durchsetzen. Wir bekommen nichts geschenkt. Die Verzögerungen bei der Gleichstellung der 35 Euro Honorarhöhe zeigen das einmal mehr.
Ohne eine starke Gewerkschaft in den Volkshochschulen werden Tarifverhandlungen zur kollektiven Bettelei! Das wollen wir nicht. Das machen wir nicht!
Was ist ein Tarifvertrag?
Tarifverträge regeln arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Normen hinsichtlich Zustandekommen, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche Fragen. Dazu zählen z. B. Einkommen, Sonderzahlungen, Urlaubsdauer, Krankengeld und Beschäftigungssicherung. Es handelt sich um Mindestbedingungen. Abweichung ist zu Gunsten der Beschäftigten möglich.
Verhandlungs- und Vertragspartner sind eine Gewerkschaft oder mehrere Gewerkschaften und ein einzelner Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband. Einen Rechtsanspruch auf Erfüllung des Tarifvertrags haben nur Mitglieder der Vertragsparteien, auf Arbeitnehmerseite also nur gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte.
Der Arbeitgeber kann in Arbeitsverträgen mit nicht organisierten Beschäftigten schlechtere Regelungen vereinbaren. Normalerweise geschieht dies nicht, da sich dadurch der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten erhöhen würde.
Eckpunkte des angestrebten VHS-Tarifvertrags
Bei der Befragung genannt, geordnet nach Priorität:
- Erhöhung der Honorare
- Option auf Festanstellung
- Änderung bei den Sozialabgaben/ steuerfreie Zuschüsse
- Sicherung von Beschäftigung und Auftragsvolumen
- Honorarfortzahlung im Krankheitsfall verbessern
- Anrecht auf zusätzliche betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
- Zeitgleiche Lohnerhöhungen analog zum Öffentlichen Dienst Berlin
- Institutionalisierung der VHS-Dozent*innen-Vertretung / des Konfliktmanagements
- Bezahlter Mutterschutz und Wiedereinstiegsrecht nach Elternzeit
außerdem:
- Vertretungsmodalitäten
- Weiterbildung als bezahlte Arbeitszeit
- Beschäftigungssicherheiten, insbesondere nach langer Beschäftigungsdauer und für ältere Mitarbeiter/innen
Gewerkschaft: Was bringt mir das?
Mitglied werden – Mitmachen – Mitentscheiden!
- Tarifverhandlungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Recht bekommen / Rat und qualifizierte Unterstützung sowie gerichtlichen Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts
- ver.di-mediafon / Das Internet-Portal für Selbstständige mit dem Ratgeber und dem Beratungsnetzwerk von Selbstständigen für Selbstständige (http://www.mediafon.net/)
- Konflikt- und Mobbingberatung / Ausgebildete Konfliktberater*innen helfen und unterstützen beim Entwickeln von Strategien zur Konfliktbewältigung
- Telefonische Mietrechtsberatung / in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund e.V. (DMB)
- Bildungsangebote
Und was kostet das?
ver.di-Beitrag: „Freie Mitarbeiter*innen, persönlich selbstständig, freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen Tätige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens 15 Euro pro Monat festgesetzt.“
Also:
- Jahres-Bruttoeinkommen geteilt durch 12 = Monats-Bruttoeinkommen
- davon 75 %
- davon 1% = ver.di-Monatsbeitrag
Beispiel: VHS-Dozent*in erhält 10.000 Euro brutto im Jahr, hiervon 75 % = 7.500 Euro. Davon 1 % = 75 Euro im Jahr, macht 6,25 Euro im Monat.